Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MKO Transporte (Kleintransporter)
- Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Fahrzeug sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung von Betriebsstoffen wie Motoröl und Kühlmittel sowie deren rechtzeitiges Nachfüllen. Für Schäden, die durch Vernachlässigung dieser Pflicht entstehen, haftet der Mieter. - Abschließen des Fahrzeugs
Beim Verlassen des Kleintransporters muss dieser stets abgeschlossen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitgenommen werden. Bei Missachtung haftet der Mieter im Falle eines Diebstahls für den entstandenen Schaden. - Pünktliche Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, den Kleintransporter zum im Mietvertrag vereinbarten Termin pünktlich zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für den Mietausfall und Folgekosten, mindestens jedoch 25,00 € je angefangene Stunde. - Schadensmeldungen und Reparaturen
Bei Schäden jeglicher Art ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Eigenmächtige Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters werden nicht erstattet und liegen in der Verantwortung des Mieters. - Ausfall des Mietfahrzeugs
Sollte der gemietete Kleintransporter ausfallen, übernimmt der Vermieter keine Kosten für Ersatzfahrzeuge, Unterkünfte oder sonstige entstehende Reisekosten. Die Miete wird in solchen Fällen nur für die genutzten Tage berechnet. - Meldepflicht bei Unfällen oder Diebstahl
Unfälle, Einbruchschäden oder Diebstahl sind vom Mieter sofort der Polizei zu melden und müssen am Ort des Geschehens aufgenommen werden. - Reifenschäden und Glasschäden
Schäden an Reifen und Scheiben gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters. - Haftungsausschluss für Folgekosten
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Folgekosten jeglicher Art, die dem Mieter durch den Ausfall des Kleintransporters entstehen. - Rückführungskosten
Rückführungskosten zur Abgabestation bei einem Unfall oder Totalschaden sind vom Mieter zu tragen. - Einhaltung der Verkehrsregeln
Der Mieter ist verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten. Bei Verkehrsverstößen oder Strafzetteln wird eine Bearbeitungspauschale von 29,75 € je Fall erhoben. - Bearbeitung von Unfallschäden
Für die Bearbeitung von Unfallschäden wird eine Pauschale von 59,50 € erhoben. - Nachbetankung
Sollte der Kleintransporter nicht vollgetankt zurückgegeben werden, wird der Diesel mit 2,38 € pro Liter inkl. MwSt. berechnet, zuzüglich einer Servicepauschale von 29,75 €. - Haftung ohne Vollkaskoversicherung
Ohne Vollkaskoversicherung haftet der Mieter für sämtliche Schäden am Fahrzeug. - Fahrzeughöhe und Zuladung
Die maximale Höhe und Zuladung des Kleintransporters sind der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu entnehmen und einzuhalten. - Keine Erstattung bei früherer Rückgabe
Eine Erstattung bei früherer Rückgabe oder geringerer Kilometerleistung erfolgt nicht. - Innenreinigung und Rauchen im Fahrzeug
Für starke Verschmutzungen im Innenraum wird eine Reinigungsgebühr erhoben. Bei Nikotingeruch ist eine Ozonbehandlung notwendig, die nach Aufwand berechnet wird. - Haftung in nicht erlaubten Ländern
Für Schäden oder Diebstahl in nicht erlaubten Ländern haftet der Mieter in vollem Umfang. - Fahrzeugortung
Das Fahrzeug ist zur Ortung mit GPS ausgestattet. Der Mieter erklärt sich mit der Nutzung der Ortung durch den Vermieter einverstanden. - Haftung bei Diebstahl
Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter mindestens mit 1.000,00 € Eigenbeteiligung. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter in vollem Umfang. - Nutzung durch Dritte
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. - Sonderausstattung
Sonderausstattungen wie Klimaanlage, Radio oder GPS sind kein garantierter Vertragsbestandteil und können im Einzelfall abweichen. - Prüfung der Fahrsicherheit
Vor Fahrtantritt ist der Mieter verpflichtet, die Verkehrssicherheit des Kleintransporters zu prüfen, insbesondere die ordnungsgemäße Befestigung von Sitzbänken und Ladung. - Dachgepäckträger und Anhängerkupplung
Bei Nutzung von Dachgepäckträgern oder Anhängerkupplungen hat der Mieter die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung sicherzustellen. - Haftungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. - Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag ist Neuss, sofern gesetzlich zulässig.